Erdgas Angebote

Grundversorgung

Privatkunde - Grundversorgung

Tarif Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 01.02.2025

LuGa 1 Ersatz- u. Grundversorgung (bis 10.000 kWh/a)
Jahresverbrauch: 0-10.000 kWh/a
Haushaltskunden und Gewerbekunden
Arbeitspreis 14,65 ct./kWh (brutto)
Monatsgrundpreis 19,00 €/Monat (brutto)
Arbeitspreis netto 12,31 ct. /kWh (netto)
Monatsgrundpreis netto 15,97 € /kWh (netto)

LuGa 2 Ersatz- u. Grundversorgung (ab 10.001 kWh/a)
Jahresverbrauch: 10.001-150.000 kWh/a (netto)
Haushaltskunden
Arbeitspreis 15,20 ct./kWh (brutto)
Monatsgrundpreis 22,00 €/Monat (brutto)
Arbeitspreis netto 12,77 ct. /kWh (netto)
Monatsgrundpreis netto 18,49 € /kWh (netto)

LuGa 3 Ersatzversorgung für sonstige Letztverbraucher (ab 10.001 kWh/a)
Jahresverbrauch: 10.001 kWh/a
Gewerbekunden, sonstige Letztverbraucher
Arbeitspreis 16,00 ct./kWh (brutto)
Monatsgrundpreis 30,00 €/Monat (brutto)
Arbeitspreis netto 13,45 ct. /kWh (netto)
Monatsgrundpreis netto 25,21 € /Monat (netto)

 

Sonstige Letztverbraucher sind Letztverbraucher, welche für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke Erdgas über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck beziehen.
In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 19 %) enthalten. In den Nettoarbeitspreisen enthalten ist der Preis für die reine Energielieferung, die verbrauchsabhängigen Netznutzungsentgelte), die Gasspeicherumlage (derzeit 0,1865 ct/kWh), Bilanzierungsumlagen (derzeit 0,00 ct/kWh), das VHP Entgelt, die Konzessionsabgabe (derzeit 0,22 ct/kWh) Erdgassteuer (derzeit 0,55 ct/kWh) sowie Mehrkosten aus dem BEHG (derzeit 0,8162 ct/kWh). Im Nettogrundpreis enthalten sind die verbrauchsunabhängigen Netznutzungsentgelte sowie die Messentgelte des Messstellenbetreibers.
Die Ersatzversorgung wird angeboten, um die Versorgung mit Erdgas in einem Zeitraum von 3 Monaten im Niederdruck-Versorgungsnetz ohne bestehenden Erdgasliefervertrag zu sichern.
Schließen Sie innerhalb der Dreimonatsfrist keinen Vertrag mit einem anderen Energieversorger ab, tritt für Haushaltskunden ein Grundversorgungsvertrag in Kraft.

 

 

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